Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung 15.02.2018

Workshop Wissenschaftsgeleitete Forschungsinfrastrukturen für die Geistes- und Kulturwissenschaften in Deutschland

15. Februar 2018, 10-17 Uhr, Harnack-Haus in Berlin-Dahlem

Initiativgruppe:

Miteinladende Verbände und Organisationen:

Teilnehmende:

Kurz-Zusammenfassung

Die Veranstaltung gab Gelegenheit, Perspektiven digitaler Infrastruktur für die Geisteswissenschaften und Kulturwissenschaften in Deutschland aus Sicht von vielfältigen Fachverbänden zu erörtern. Damit standen auf dieser ersten von drei vorgesehenen Veranstaltungen im Jahr 2018 vor allem die Bedarfe der Fachdisziplinen im Vordergrund. Die folgenden Veranstaltungen werden sich hingegen mehr mit infrastrukturellen und organisatorischen Fragestellungen beschäftigen. Die Bedarfe der Fachdisziplinen und Perspektiven der Fachverbände werden auch in den Folgeveranstaltungen kontinuierlich berücksichtigt.

Verlauf

1. Grußworte

Folien: Folien 15.02.2018 (Foliensatz 02*)

2. Ziel des Workshops und Einordnung in die aktuelle Diskussion zu Forschungsinfrastrukturen für die Geisteswissenschaften

Folien: Folien 15.02.2018 (Foliensatz 03*).

Neben den Folien der Vortragenden findet sich auf dieser Seite auch eine Sammlung von Positionspapieren zu Forschungsinfrastrukturen aus verschiedenen, auf diesem Workshop vertretenen Fachverbänden.

3. Formulierung der Bedarfe der Fachdisziplinen

Vertreten durch die miteinladenden Fachverbände wurden die Bedarfe der Fachdisziplinen an eine wissenschaftsgeleitete Forschungsinfrastruktur formuliert. An der Veranstaltung nahmen mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter von geistes- und kulturwissenschaftlichen Fachverbänden teil. Die vortragenden Fachverbände orientierten ihre Präsentationen an folgenden Leitfragen:

  1. Warum braucht meine Fachdisziplin für die Forschung eine nachhaltige digitale Forschungsinfrastruktur?
  2. Welche Auswirkungen haben digitale Forschungsinfrastrukturen und Forschungsdaten auf Lehre und Weiterbildung?
  3. Welche Auswirkung hat in meinem Fach das Bestehen von digitalen Forschungsinfrastrukturen für die Begutachtung und Antragstellung von Projekten?
  4. Welche konkreten technischen Anforderungen oder Anforderungen bezogen auf die für mein Fach besonders wichtigen Datentypen hat mein Fach an eine einzurichtende nationale digitale Forschungsinfrastruktur in den Geisteswissenschaften?

Folien: Folien 15.02.2018 (Foliensätze 04*-15*)

Folgende Verbände/Interessenvertretungen trugen Ihre Sicht zu den Leitfragen vor:

Die Aussagen der Vorträge der geistes- und kulturwissenschaftlichen Fachverbände zu den einzelnen Fragenkomplexen wurden aggregiert und werden im Folgenden ohne Gewichtung und Rangfolge alphabetisch sortiert aufgelistet. Mehrfachnennungen wurden zusammengefasst und nicht angegeben.

3.1 Anforderungen der Forschenden: Warum braucht meine Fachdisziplin für die Forschung eine nachhaltige digitale Forschungsinfrastruktur?

  1. Angebote für einen nachhaltigen Betrieb von technischen Komponenten (Rechtemanagement, Server, Speicher, Tools etc.)
  2. Bedarf an Nationallizenzen und Standardlösungen für Datenbanken, Software, Korpora und Services
  3. Berücksichtigung von Mehrsprachigkeit bei der Bereitstellung und dem Zugang zu Daten, Publikationen und Quellen
  4. Elektronischer Zugang und nachhaltige / persistente Speicherung und Kuration von Forschungsdaten, deren Präsentationsschichten und den dazugehörigen Dokumentationen
  5. Forschung zu und über neue digitale Ansätze
  6. Interdisziplinäre Anschlussfähigkeit
  7. Nachwuchsförderung
  8. Nationale Vernetzung (Schulen, Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Gedächtniseinrichtungen) bei gleichzeitiger internationaler Anbindung und Ausrichtung
  9. Standardisierte, maschinenlesbare Schnittstellen und offene Austauschformate
  10. Verzeichnisse / Kataloge von Repositorien, Tools, Aktivitäten und Standards
  11. Zentrale Koordination und breite Basis aus verstetigten Netzwerken von fachspezifischen Einrichtungen

3.2 Anforderungen der Forschenden: Welche Auswirkungen haben digitale Forschungsinfrastrukturen und Forschungsdaten auf Lehre und Weiterbildung?

  1. Elektronischer, persistenter Zugang, Dokumentation, Kuration und Transparenz von Forschungsdaten und digitalen Objekten zur Nutzung und Vermittlung in Forschung und Lehre
  2. Ermöglichung der Nutzung von Lehrmaterialien / Daten auch in Schulen
  3. Förderung und Stärkung einer digitalen Nachnutzungskultur und Ermöglichung von neuen digitalen Analyse- und Publikationswegen
  4. Konzentration auf das fachlich Wesentliche und Ermöglichen eines forschungsbasierten Lehrens
  5. Kooperative und digital unterstützte Forschung benötigt neue Konzepte einer wissenschaftlichen Reputation
  6. Studierende methodisch, methodologisch und informationswissenschaftlich weiterqualifizieren, was zu einer Erweiterung der Curricula und einem Ausbau von Lehrstühlen beiträgt
  7. Verbesserung der disziplinären Außenwirkung und der interdisziplinären Nutzung von digitalen Objekten
  8. Vernetzung durch eine föderale Struktur, die standortunabhängig Wissen über Ressourcen / Daten, Tools und Prozesse ermöglicht
  9. Weiterbildung der NachwuchswissenschaftlerInnen und Lehrenden an Schulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen – “Train the Trainers”, z.B. mittels Workshops / Summer Schools

3.3 Anforderungen der Forschenden: Welche Auswirkung hat in meinem Fach das Bestehen von digitalen Forschungsinfrastrukturen für die Begutachtung und Antragstellung von Projekten?

  1. Antragsprozesse benötigen umfangreichere Beratungsprozesse
  2. Ausgleich von Standortnachteilen
  3. Junge Forschende in und nach der Promotionsphase spielen hierbei eine besondere Rolle
  4. Einführung von FDM-Plänen als finanzierte Förderbedingung und verbindliches Begutachtungskriterium
  5. Es werden verstärkt DFG-Handreichungen benötigt
  6. Förderung einer Kultur der Kooperation und Nachnutzung
  7. Freiraum für dezentrale Vorhaben und Innovationen – Kollaboration und Innovation
  8. Gutachten müssen sowohl fachwissenschaftliche als auch informationswissenschaftliche Anforderungen abdecken
  9. Nutzung von FIs als State-of-the-Art: die Einbindung in das eigene Vorhaben unterstützt die Antragstellung
  10. OA kann nur durch FIs und durch die Fachinformationsdienste für die Wissenschaft (FIDs) realisiert werden
  11. Standards (Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Reproduzierbarkeit) im Umgang mit FD erleichtern die Antragstellung, deren Umsetzung gefördert werden muss
  12. Synergieeffekte und Transparenz werden durch das Wissen um ähnliche / vergleichbare / benachbarte Projekte erzielt

3.4 Anforderungen der Forschenden: Welche konkreten technischen Anforderungen oder Anforderungen bezogen auf die für mein Fach besonders wichtigen Datentypen hat mein Fach an eine einzurichtende nationale digitale Forschungsinfrastruktur in den Geisteswissenschaften?

  1. Aufbau und Betrieb von Digitalen Bibliotheken und Repositorien, sodass eine dauerhafte Speicherung von Forschungsdaten ermöglicht werden kann
  2. Berücksichtigung von multilingualen Anforderungen an Daten, Diensten, Schulungsmaterialien etc.
  3. Durchführung von Schulungen, Workshops, Tagungen und Summer Schools
  4. Einrichtung fachnaher, landesübergreifender Beratungs- und Koordinationsstellen und Aufbau einer serviceorientierten FI, um disziplinäre / interdisziplinäre Forschungsprozesse zu unterstützen
  5. Empirische Überprüfbarkeit und persistente Referenzierbarkeit von FD (und deren Versionierung)
  6. Entwicklung und Bereitstellung von digitalen Werkzeugen und IT-Komponenten, wie z.B. Annotationstools, Bibliographien, Transkriptionswerkzeugen, Rollen-Rechte-Management etc.
  7. Entwicklung von Empfehlungen für Standards (Daten- und Metadatenformate, Schnittstellen etc.) basierend auf disziplinären / interdisziplinären Best-Practice-Empfehlungen
  8. Etablierung von Nationallizenzen für Daten, Sammlungen, Tools und Softwarelizenzen, sodass diese von der Fachcommunity genutzt werden können (unabhängig von Größe, Institution und Disziplin)
  9. Integration bestehender Sammlungen und Ressourcen, z.B. FIDs etc.
  10. Sicherstellung der Integrationsfähigkeit bestehender Standards und neuer Entwicklungen in bereits bestehende Forschungsinfrastrukturen, wie beispielsweise CLARIN-D und DARIAH-DE
  11. Vernetzung von lokalen und nationalen Aktivitäten führen zu verteilten Strukturen, die nah an den Forschenden sind, in Kombination mit nationalen Initiativen

3.5 Diskussion

In der Diskussion wurde deutlich gemacht, dass das Vorhalten von Forschungs- und Referenzdatensätzen ein Bedarf vieler Fachgemeinschaften darstellte und vergleichbar sei mit den DFG-geförderten Nationallizenzen für elektronische Medien. Zugleich bewegte sich eine nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) für die Geistes- und Kulturwissenschaften in einem starkem, internationalem Umfeld, in dem teilweise auch Nischen für kommerzielle Anbieter mit hohem Marketingaufwand existierten. Hierzu zählten beispielsweise Oxford University Press mit kommerzialisierten Datensammlungen, die in der Anglistik eingesetzt würden, oder auch Google. Die rechtlichen Voraussetzungen für Datensammlungen und Lizenzen wurden in der Diskussion auch als abhängig von den disziplinären Anforderungen beschrieben, etwa gäbe es in der Kunstgeschichte und in einigen Kulturwissenschaften besondere rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Nationale Forschungsinfrastrukturen könnten den geeigneten Rahmen bilden, um Daten disziplinübergreifend nachnutzbar zu machen, einen Schritt in Richtung Open Data und Open Science zu gehen und darauf hinzuwirken, dass die Offenheit nicht nur eine Frage der Lizenz sei, sondern auch technisch gelöst werde. So wurde in der Diskussion beispielhaft thematisiert, dass deutsche Parlamentsdebatten zwar aus einer rechtlichen Perspektive verwend- und nutzbar seien, aber die Daten selbst für eine elektronische Nutzung zuerst technisch aufbereitet werden müssten.

Neben der Frage der Verfügbarkeit von Daten wurde deutlich gemacht, dass Digitalisierungsbedarfe in die Fächer hineingetragen werden müssten, um in diesen einen forschungsgetriebenen Abstimmungsprozess zur Weiterentwicklung der NFDI zu etablieren. Als Beispiel wurden die Bemühungen von Forschungsförderern wie der DFG genannt, durch Forschungsinfrastrukturen gute wissenschaftliche Praxis zu unterstützen. Gleichzeitig wurde angemerkt, dass eine Schwierigkeit in der Begutachtungspraxis sei, eine umfassende technische Entwicklung und gleichzeitig eine fachwissenschaftliche Perspektive ausreichend zu berücksichtigen. Weitere Diskussionsbeiträge hoben darauf ab, dass Anreize für Datenproduzierende (Reputation, Zitation, Qualitätsstandards, etc.) über Disziplingrenzen hinweg gesetzt werden müssten, denn nur so könne dem Aufwand zur Nachnutzbarkeit Rechnung getragen werden bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass diese bisher eher unüblichen Forschungstätigkeiten als wissenschaftliche Credits anerkannt würden.

Ein weiterer Diskussionspunkt betraf die Frage, ob es eine Dichotomie zwischen kleinen, innovativen Gruppen gäbe, die meistens über schwache institutionelle Strukturen verfügten, und Zentren, die institutionell etabliert und stark verankert seien, aber möglicherweise eine geringere Innovationsdynamik besäßen. Als wesentlich wurde dabei die Organisation des Austauschs zwischen innovativen “Keimzellen” und Zentren gesehen, die als “geisteswissenschaftlicher Teilchenbeschleuniger” Innovationen befeuern könnten. Gerade dadurch könne die fachliche Diversität in den Geistes- und Kulturwissenschaften erhalten bleiben und in eine digitale Welt hinein transportiert werden. Daten und Werkzeuge würden durch Forschungsdateninfrastrukturen als wichtiger Bestandteil für Forschende zusammengebracht, was beispielsweise durch konkrete Dokumentationsformen aus Sicht von Forschenden in Form von Screencasts und Tutorials geschehen könne oder auch dadurch, dass man dokumentiert, wie man durch innovative Verfahren traditionelle Fragestellungen bearbeiten kann. Solche beispielhaften Dokumentationen seien auch vor dem Hintergrund wichtig, dass gänzlich unterschiedliche Forschungskulturen in den geistes- und kulturwissenschaftlichen Fächern existierten – nicht nur über Fachgrenzen hinweg sondern selbst innerhalb von einzelnen Fachdisziplinen – und digitale Standardisierungsbemühungen vor allem nicht Forschungsfragen als solche betreffen dürfe.

4. Vorstellung der Anbieterlandschaft

In Deutschland gibt es aus disziplinärer Perspektive verschiedene Anbieter für Forschungsinfrastrukturen. Einige davon sind direkt in einzelnen geistes- und kulturwissenschaftlichen Fachdisziplinen zu verorten, andere widmen sich eher aus einer institutionellen Perspektive dieser Thematik. Im Rahmen dieses Panels gaben deshalb exemplarisch vier Organisationen und Einrichtungen eine Vorstellung über bereits existierende Komponenten für eine nationale Forschungsdateninfrastruktur: (1) die digitalen Initiativen aus dem Bereich der Geisteswissenschaften der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, (2) der DHd-Verband, der unter anderem einige geisteswissenschaftliche Datenzentren vertritt, (3) Anbieter aus den Bibliotheken vertreten durch den LIBER-Verbund, und (4) das BMBF-geförderte eHumanities-Zentrum ZenMEM als Beispiel einer Reihe weiterer DH-Zentren mit Angeboten an Komponenten für eine verteilte und forschungsorientierte Forschungsdateninfrastruktur.

Folien: Folien 15.02.2018 (Foliensätze 16*-19*)

4.1 Diskussion

In der Diskussion wurde angemerkt, dass Forschungsdatenmanagement bereits während des Forschungsprozesses beginne, weshalb zurzeit ein großer Teil der Arbeitszeit von WissenschaftlerInnen in die Ergebnissicherung fließen müsse, die dann wiederum oftmals von Bibliotheken, die am Ende – vice versa natürlich auch am Beginn – eines Forschungsprozesses stünden, gespeichert, archiviert, kuratiert und zugänglich gemacht würden. Forschungsdatenzentren könnten durch eine stärkere Einbindung in den Forschungsprozess diese Aufgaben unterstützen. Vor dem Hintergrund der laufenden Entwicklungen mit dem Aufbau von Forschungsdatenzentren an den Universitäten sollten Daten nach dem Subsidiaritätsprinzip in der Regel dort vorgehalten werden, wo sie auch gepflegt würden. Erfahrungen beim Aufbau der Medienzentren in den 1970er Jahren könnten hier als negative Vorbilder dienen, da diese oftmals unkoordiniert und polyphon entwickelt wurden und sich nicht oder nur teilweise in bestehende lokale Infrastrukturangebote einbinden ließen. Als wichtiger Aspekt stellte sich deshalb in der Diskussion heraus, dass bereits vorhandene und etablierte Strukturen und Angebote im Rahmen der NFDI stärker vernetzt und ausgebaut werden müssten.

In der Diskussion zeigte sich auch, dass unterschiedliche Herangehensweisen an Digitalisierung in etablierten Strukturen wie Bibliotheken wahrgenommen werden. Auf der einen Seite würden in Bibliotheken seit den 1990er Jahren nach einheitlichen Regeln Digitalisierungsprogramme durchgeführt, außerdem gäbe es mit der DDB und Europeana bibliotheksnahe Ansätze, auf der anderen Seite gäbe es eine Lücke bei digitalen Objekten, bei denen es sich um nicht gedruckte Werke handelt. Hierbei handelte es sich beispielsweise um Daten, die von Forschenden erstellt werden (digital born) sowie um Forschungsdaten, die nicht in die Kategorie gedruckte Werke fielen, wie beispielsweise, Sammlungsobjekte, Kunstwerke, museale Objekte, Sprachdatensammlungen, Video- und Tonaufnahmen etc. Ebenso sei festzustellen, dass selbst bei gedruckten Werken oftmals nur von digitalen Repräsentationen analogen Ausgangsmaterials ausgegangen würde, und Annotationen, Kommentierungen, semantische Anreicherungen etc. oft fehlten. Gleichzeitig fehle, so mehrere VertreterInnen, eine Verbindung der bereits existierenden (nicht-digitalen) Forschung zur digitalen Forschung, die sich bei der Datenerfassung nicht ausschließlich an fachlichen Aspekten sondern auch durch Verfügbarkeit leiten lasse.

5. Vorstellung der Forschungsinfrastrukturinitiativen mit nationaler Ausrichtung

Neben existierenden lokalen und/oder disziplinär verorteten Einrichtungen gibt es nationale Initiativen, die als offene Netzwerke und ortsverteilt in den letzten Jahren am Aufbau von Forschungsinfrastrukturen in den Geistes- und Kulturwissenschaften mitgewirkt haben. Durch die Anbindung an europäische Konsortien sind die deutschen Initiativen CLARIN-D und DARIAH-DE dabei auch international vernetzt und konnten von ihren Erfahrungen im Aufbau von Forschungsinfrastrukturen mit nationaler Ausrichtung berichten.

Folien: Folien 15.02.2018 (Foliensatz 20*)

5.1 Diskussion

In der Diskussion zu Forschungsinfrastrukturen mit nationaler Ausrichtung bestand eine zentrale Frage in der NutzerInnenforschung. Zentrale Dienste von CLARIN-D und DARIAH-DE wie beispielsweise WebLicht und Applikationen zur gesprochenen Sprache, lexikalische Ressourcen, TextGrid und dem Geobrowser könnten zusammen mit vielen weiteren Werkzeugen und Referenzdatensätzen mit Nutzungszahlen aufwarten; eine Interpretation dieser erfordere aber eine umfangreiche und teure NutzerInnenforschung, bei der bereits die Herstellung der Nullprobe aufwendig sei. Dieses grundsätzliche Desiderat der Erforschung von NutzerInnenverhalten und Nutzungszahlen von elektronischen Angeboten wurde in der Diskussion als Teil der Entscheidungsgrundlage dafür gesehen, welche Werkzeuge und Daten grundsätzlich im Rahmen einer NFDI implementiert und auf Dauer gepflegt werden sollten. Vor dem Hintergrund der Heterogenität der Daten, der Wechselwirkung von Forschung und Infrastruktur sowie des Bedarfs nach einer Integration neuer Dienste/Werkzeuge in eine Forschungsdateninfrastruktur wurde von mehreren RednerInnen angeführt, dass eine distribuierte Datenhaltung sinnvoll sei. Die Zusammenarbeit von CLARIN-D und DARIAH-DE zeige auch auf positive Weise, dass vor dem Hintergrund unterschiedlicher Traditionen und mit verschiedenen technischen Modellen eine digitale Forschungsdateninfrastruktur aufgebaut und betrieben werden könne.

6. Perspektive der Forschungsförderung

Stellvertretend für die Förderungsorganisationen stellte die Deutsche Forschungsgemeinschaft ihre Perspektive auf den digitalen Wandel und Forschungsdaten vor.

Folien: Folien 15.02.2018 (Foliensatz 21*)

6.1 Diskussion

In der Diskussion zeigte sich, dass auf der einen Seite das Engagement etwa der DFG genannt wurde, durch Anschubfinanzierungen zur Strukturbildung von Infrastrukturen beizutragen, auf der anderen Seite wurde deutlich, dass die DFG sich nicht als Initiator eines NFDI-Prozesses betrachte und auch nicht den Basisbetrieb einer NFDI übernehmen könne, sondern vielmehr zur Konsolidierung und einer forschungsnahen Weiterentwicklung beitragen würde.

Es wurde geäußert, dass im Antragsverfahren verschiedene Herausforderungen der Geisteswissenschaften unterrepräsentiert seien, zum Beispiel gäbe es wichtige Anforderungen des Datenschutzes bei der persistenten Speicherung von Audio- und Videodaten, die nicht im Antragsprozess abgebildet wären. Durch den digitalen Wandel sei zudem festzustellen, dass Know-How sowohl bei GutachterInnen als auch AntragsstellerInnen benötigt werde, das oftmals über eigene fachwissenschaftliche Kompetenzfelder hinausginge. Dies beträfe gerade informatorische, informationswissenschaftliche und interdisziplinäre Fragestellungen.

Deutlich wurde, dass die Antragsprozesse mit Bezug auf Infrastrukturkomponenten bei Forschungsförderern verbessert werden könnten, etwa durch die Berücksichtigung von Aspekten des digitalen Wandels, bei der es die besondere Problematik gäbe, geeignete Gutachter zu bestimmen, die in Querschnittsbereichen (sowohl fachlich als auch informationswissenschaftlich) gleichermaßen kompetent seien. Eine Möglichkeit wurde gesehen, durch Standards oder auch Best-Practice-Erfahrungen in Verbindung mit einer NFDI Mindestformate und interdisziplinäre Interoperabilität zu etablieren, durch die die Anträge auch kleiner werden könnten, weil die Projekte sich auf diese Mindestanforderungen beziehen könnten.

7. Schlussdiskussion und weiteres Vorgehen

Die Abschlussdiskussion nahm verschiedene Aspekte der vorhergehenden Diskussionen im Rahmen grundsätzlicher Fragen zum Aufbau von wissenschaftsgeleiteten nationalen Forschungsinfrastrukturen für die Geisteswissenschaften wieder auf. Es wurde thematisiert, wie die fachliche Breite und Repräsentanz der Forschenden in einem NFDI-Prozess dargestellt werden könne. Dies könne beispielsweise auf einer rudimentären Ebene erfolgen mit einer Einteilung der Disziplinen in Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften als Oberbegriffe, aber auch feingranular, etwa mit Bereichen wie Sprachgeschichte. Auch wurde angeregt, aus den Fachverbänden weitere Teileinheiten zu bilden, um Vernetzungen zwischen den Verbänden deutlicher zu machen. So könne bei den Philologien zwischen monolingualen und multilingualen Philologien unterschieden werden. Es herrschte Übereinstimmung, dass in weiteren Diskussionen die Fachgesellschaften weiter einbezogen bleiben sollten und eine breite Repräsentanz und eine vertiefte Diskussion erreicht werden sollte.

Für die Fortsetzung der Workshopreihe sollten daher, trotz Fokussierung auf Anbietende, die Nutzenden durch Fachverbände einbezogen werden. Es wurde besprochen, dass die Repräsentation der Fachdisziplinen Teil der Diskussion sein müsse, eventuell fehlende Disziplinen wie Asienstudien, Altertumswissenschaften, klassische Philologie, Theologie und Philosophie über die im Workshop identifizierten Anforderungen informiert werden könnten, sodass sich diese dazu äußern könnten. Auch die Anforderungen des wissenschaftlichen Nachwuchses sollten einbezogen werden. Vor dem Hintergrund der wachsenden Anzahl der Initiativen wurde angeregt, auch die Programme der Bundesländer und Institutionen einzubeziehen. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass nicht nur Forderungen gestellt würden, sondern auch Anbieter identifizieren würden, die bereit seien, ein Angebot zu stellen, z.B. wie in CLARIN-D und DARIAH-DE. Die weitere Diskussion zum Aufbau einer wissenschaftsgeleiteten Forschungsinfrastruktur hinge auch von anderen Faktoren ab, etwa Plänen der GWK hinsichtlich der Ausschreibung, die möglicherweise zweistufig erfolgen könnte. Es wurde betont, dass eine gemeinsame Position der geisteswissenschaftlichen Bereiche bis Herbst 2018 von vielen Teilnehmenden des Workshops als vorteilhaft gesehen würden.

Es wurde vorgeschlagen, dass für die weitere Diskussion auch die unterschiedlichen Diskussionsstände in den Fachverbänden einbezogen werden könnten, damit zwischen generischen Aufgaben (z. B. Datenbereitstellung, Datenaufbereitung in Metadaten etc.) und fachspezifischen Erwartungen unterschieden werden könne und erst im Anschluss fachliche Fragen zur Auswahl der Daten und Werkzeugen sowie zur Selektion der Methoden gestellt würden. Auch zeige die Erfahrung, dass Aufgaben von Infrastrukturen zum Teil in der Nähe der Forschenden erfüllt werden müssten, andere Aufgaben könnten dagegen übergreifend übernommen werden. Eine mögliche Unterscheidung sei daher auch zwischen den Aufgaben und der Zuordnung, wo diese Aufgaben stattfinden sollten, zu verorten. Auch sei es gut, keine statischen Strukturen vorauszusetzen, sondern in einem Diskussionsprozess auch Raum für neue Stimmen zu lassen und Beispielen wie CLARIN-D und DARIAH-DE zu folgen, die gezeigt hätten, wie man forschungsnah generisch wüchse und sich weiterentwickelte.

Es wurde angeregt, neben den Beiträgen dieses Workshops die von verschiedenen Verbänden und Organisationen vorgelegten Positionspapiere einzubeziehen, die dazu auf dieser Seite gesammelt werden sollten.



Versionsdatum dieser Zusammenfassung: 2018-04-11

Erstellt durch: Mirjam Blümm, Erhard Hinrichs, Wolfram Horstmann, Beata Mache, Stefan Schmunk, Alexander Steckel, Roberta Toscano, Thorsten Trippel

Förderung

Der Workshop „Wissenschaftsgeleitete Forschungsinfrastrukturen für die Geistes- und Kulturwissenschaften in Deutschland“ wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.